Bei Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft gilt das Prinzip der örtlichen Zuständigkeit. Das bedeutet, dass Eltern nicht frei wählen können, welche Grundschule ihr Kind besuchen soll.
Bitte melden Sie Ihr Kind bis zum 30.10. unbedingt in der örtlich zuständigen Schule an, selbst wenn Sie die Beschulung in einer anderen Schule, auch in einer privaten Schule, wünschen.
Nutzen Sie das unten stehende Formular zur Anmeldung.
Wenn Sie die Beschulung in einer anderen Schule wünschen, vermerken Sie dies bitte auf der Anmeldung.
Die Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen öffentlichen Grundschule muss von Ihnen bei der Wohnortgemeinde (Amt Seenlandschaft Waren) formlos beantragt werden.
Haben Sie die Zusage, müssen Sie Ihr Kind bei uns wieder abmelden (schriftlich/ mit Angabe der aufnehmenden Schule)
Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.