Elterninformationen zur Schülerbeförderung im Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte
Schuljahr 2023/2024
Antragsformulare stehen zur Verfügung:
(Regelfall) oder
(nur, wenn keine Schülerbeförderung organisiert ist oder diese unzumutbar ist) oder
Durch den Landkreis werden SFK ausgereicht,
Die SFK gilt für ein Schuljahr.
Neuanträge sind für die allgemein bildenden örtlich zuständigen Schulen jährlich zu stellen, immer
35 mm x 45 mm einzureichen)
Für Schüler, die eine örtlich unzuständige Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, gilt insbesondere der § 2 Absatz 3 der Schülerbeförderungssatzung. Es ist jährlich ein Antrag auf SFK zu stellen, wenn die Meldung nicht durch die Schule aufgrund von Fahrschülerlisten erfolgt.
Neuanträge bzw. Fahrschülerlisten für das beginnende Schuljahr sind bis spätestens zum 15. April vollständig einzureichen. Sie sind von der besuchten Schule zu bestätigen und abzustempeln. Ein aktuelles Passbild, nicht älter als 6 Monate und in den Abmaßen 35 mm x 45 mm, des Schülers ist dem Antrag beizufügen. Bei der Antragstellung in Papierform muss das Passbild mit dem Namen des Kindes und der Schule beschriftet sein. Die Anträge müssen vollständig und wenn Sie in Papierform abgegeben werden leserlich ausgefüllt werden. Zwecks notwendiger Nachfragen sollte eine Telefonnummer angegeben werden. Anträge gelten erst mit Antragseingang. Werden Anträge nach dem 15. April eingereicht, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht in jedem Fall sichergestellt werden. Ab Antragseingang ist eine Bearbeitungsfrist von 3 Wochen zu berücksichtigen.
Die Schülerfahrkarten werden für Schulen im Kreisgebiet über die Schulen in der ersten Schulwoche ausgereicht.
Eine kostenlose Beförderung erfolgt nur mit
einer gültigen Schülerfahrkarte.
Der vorläufige Fahrtberechtigungsschein ist nur bei Verlust einer Schülerfahrkarte und
in vorheriger Absprache mit dem Landkreis durch die Sekretariate auszureichen. Dieser gilt max. 10 Tage. Parallel dazu ist ein Antrag auf Zweitschrift bei der
Verkehrsgesellschaft bzw. beim LK zu stellen. Diesem Antrag sind 5,00 € beizufügen (Bearbeitungsgebühr). Ansonsten sind keine vorläufigen Berechtigungsscheine auszuschreiben, Ausnahmen müssen mit dem
LK geklärt werden.
Bei Umzug/Wegzug/Schulwechsel ist der Landkreis unverzüglich zu informieren. Die ungültigen Schülerfahrkarten sind abzugeben. Erfolgt dieses nicht, wird der LK die entstandenen Kosten von den Eltern zurückfordern.
3.
Ansprechpartner
Amt Zentrale Dienste /Schulverwaltung, Regionalstandort Neubrandenburg; Platanenstraße 43; 17033
Neubrandenburg
Frau Katja Danielowski Schulen im Bereich MÜR 0395/ 57087-3124
Frau Elvira Holz auf der Haide Beförderung mit einem Fahrdienst 03991/ 645104